Erste Hilfe Fortbildung für Betriebe

Ansprechpartner
Herr
Dieter Schmitt
Tel:
0951 98 18 9-15
Hainstr. 19
96047 Bamberg

Allgemeine Hygienemaßnahmen bei unserern Kursen:
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Wir empfehlen das Tragen einer Schutzmaske in den Schulungsräumen, ebenso wie außerhalb der Schulungsräume (Flur, Foyer, Toiletten, Eingangsbereich)
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Bitte waschen und desinfizieren sie sich Ihre Hände regelmäßig
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Bitte verzichten Sie bei akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl oder bei vorliegender akuter Erkrankung auf die Teilnahme an unseren Bildungsangeboten
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Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolierungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen
Mit der Kenntnisnahme und Umsetzung dieser Informationen tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit in unseren Kursen bei.
Für Teilnehmer, die den Kurs im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder eines Vereins absolvieren, können Teilnehmergebühren über den zuständigen Unfallversicherungsträger durch uns abgerechnet werden.
Sollten Sie nicht an Ihrer gebuchten Schulung teilnehmen können, benötigen wir zeitnah eine kurze Mitteilung, damit wir Ihren reservierten Platz wieder freigeben können.
Die Erste-Hilfe-Fortbildung dient der regelmäßigen Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und dauert 9 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten.) Die Fortbildung soll gemäß den Vorgaben innerhalb von 2 Jahren nach erfolgter Erste Hilfe Ausbildung durchgeführt werden. Eine Teilnahme an der Erste-Hilfe-Fortbildung ersetzt nicht die vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung, welche als Grundausbildung zu betrachten ist. Die Fortbildung wird nach den Grundlagen der Unfallverhütungsvorschrift und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt. Es werden hierbei die bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung neuer Lehrinhalte der Aus- und Fortbildungsprogramme aufgefrischt.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen.
Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und ab dem 01.11.2017 auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen!
Wünschen Sie weitere Informationen oder eine persönliche Beratung?
Zögern Sie nicht und nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner Kontakt auf - die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf dieser Seite.
Jetzt im Anschluss sehen Sie unsere öffentlichen Termine in unseren Räumlichkeiten der BRK-Rettungszentrale, Paradiesweg 1 in Bamberg.
Anmeldung erforderlich!